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JÖRG KASCHPER

Rechtsanwalt

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Erbrecht

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Nach dem Verlust eines geliebten Menschen stehen die Angehörigen einer Vielzahl von Fragen gegenüber, die sie nicht selten vollkommen überfordern.

Zunächst stehen die rein praktischen Fragen an: Benötigen wir einen Erbschein? Wer hat die Bestattungskosten zu tragen? Was geschieht mit den Grundstücken des Erblassers? Wie und von wem ist der Nachlass zu verwalten etc.?

Anschließend folgen oft Streitigkeiten um die Auseinandersetzung des Nachlasses. Hierbei spielen langjährige und oft unausgesprochene zwischenmenschliche Probleme häufig die entscheidende Rolle. Da sich die Streitigkeiten in der Regel im Familienverband abspielen, ist hier nicht nur fundiertes erbrechtliches Wissen und Durchsetzungsvermögen, sondern auch besonderes Fingerspitzengefühl des anwaltlichen Beraters gefragt.

Dabei ließe sich viel Ärger und Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen dadurch vermeiden, dass der Erblasser schon zu Lebzeiten über seine Rechtsnachfolge nachdenkt und entsprechende Regelungen trifft. Leider wird die Nachfolgeplanung in unserer heutigen Welt häufig vollständig ausgeblendet. So verfügt nur etwa jeder fünfte Deutsche über ein Testament oder einen Erbvertrag. Unerwünschte Ergebnisse und damit verbundene Streitigkeiten sind zwangsläufig die Folge.

Das Gespräch mit dem Erbrechtsprofi wird dem zukünftigen Erblasser häufig die Augen für die bestehenden Probleme öffnen. Unter fachkundiger Beratung können sachgerechte Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und zukünftiger Streit unter den Erben damit vermieden werden. Eine maßgeschneiderte Lösung besteht zum Beispiel aus einer Kombination von Testament oder Erbvertrag, lebzeitigen Zuwendungen und Übergaben, Adoptionen und Vorsorgevollmachten. Selbstverständlich sollten die erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Aspekte zur Vermeidung finanzieller Nachteile in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern dabei unbedingt berücksichtigt werden.

Was aber, wenn der Erbfall schon eingetreten ist und Streit um die Auseinandersetzung des Nachlasses besteht? Dann ist anwaltliche Hilfe unbedingt erforderlich. Bei der Geltendmachung oder Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen werden häufig gravierende Fehler gemacht und dadurch viel Geld verschenkt. Auch bei der Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung kommt es häufig zu Fehlern, weil die Beteiligten nicht ausreichend informiert sind.

Um Ihnen bei den Fragestellungen rund um das Erbrecht, die Testamentsgestaltung, Erbverträge, Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte, Adoptionen, Erbschaftssteuer und anderes fundiert helfen zu können, hat sich Rechtsanwalt Kaschper auf das Erbrecht spezialisiert, den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und ist wegen nachgewiesener besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse im Erbrecht berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Pflichtteilsrecht  -  Artikel für RNZ 03/2010

Adoptionsrecht  -  Artikel für RNZ 05/2012

Problemkinder - Artikel für RNZ 05/2013